Zur vertraglichen Abgabe unserer Katzenkinder !

 

Ein "offenes Wort" zu unserem Kaufvertrag:

Ich züchte nun seit über 20 Jahren norwegische Waldkatzen. Jedes einzelne Katzenkind hat unser Heim mit einem Kaufvertrag verlassen. Dieser soll nicht "bevormunden", sondern regeln und evt.  "Hilfestellung" leisten was Pflichten, aber auch die Rechte des Käufers angeht !

Wir bemühen uns für jedes Kätzchen DAS passende Zuhause zu finden und wir scheuen uns auch nicht Interessenten abzuweisen, die in unseren Augen weniger geeignet scheinen einem Kätzchen aus unserer Zucht einen Platz auf Lebenszeit zu bieten, egal ob es sich um ein  "Liebhabertier" handelt oder um einen Züchterkollegen, der ein Tier aus unserer Zucht adoptieren möchte.

Damit bei einem so genannten Abgabegedanken, aus welchen Gründen auch immer, nichts schief läuft, behalten wir uns ein vertraglich verankertes, lebenslanges Vorkaufsrecht  vor !! Es ist für uns unvorstellbar, dass ein Kätzchen aus unserer Zucht im Tierheim oder sonst wo landet! Wer gegen unser Vorkaufsrecht verstößt, muss darauf gefasst sein rechtlich belangt zu werden !!

Wir haben in unserem Kaufvertrag ebenfalls geregelt, dass Katzenkinder, die als Liebhabertiere gekauft wurden, im angemessenen Alter kastriert werden ! Von Frühkastrationen möchten wir aus gesundheitlichen Gründen Abstand nehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Sie vielleicht doch züchten möchten, dann sprechen Sie uns bitte zu dieser Thematik gezielt an, denn auch für diesen Fall lässt sich eine Vereinbarung treffen, wenn es sich um ein sehr typvolles Tier handelt. Gegebenenfalls werden wir unsere Zustimmung, mit begründeten Auflagen, für ein späteres Zuchtvorhaben geben.

Es ist nachvollziehbar, dass Katzenkinder grundsätzlich niedlich und süß sind, aber dennoch sollte nur mit Katzen gezüchtet werden die dazu geeignet sind. Dies betrifft sowohl den Genotyp, als auch den Phänotyp. Außerdem gehört ein gewisser Sachverstand dazu....."just for fun" oder nur weil die eigenen Kinder 'mal kleine Katzen aufwachsen sehen möchten.....entbehrt jeder realistischen Grundlage. Es gibt genügend Kätzchen in Tierheimen, egal ob Haus- oder Rassekatze. Das ist traurig genug, oder?

Bei Zuwiderhandlungen gegen unseren Kaufvertrag wird in jedem Punkt die vertraglich vereinbarte "Vertragsstrafe" fällig, die wir natürlich nicht für uns behalten würden, sondern an eine allgemeine Tierschutzorganisation abführen würden, aber wir hoffen natürlich darauf, dass es NIE nötig werden wird soweit zu gehen, aber wir würden uns nicht scheuen, denn die private Rechtsschutzversicherung vertritt unsere Anliegen !! Wir betonen ausdrücklich: die vertraglichen Regelungen werden ausschließlich zum Schutz der Katzen getroffen und wer das nicht akzeptieren kann, darf uns bitte nicht kontaktieren.

gez. Birgit Römer im März 2009